Fluggastrechte Schweiz / Europa
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Rechte des Passagiers Europa
Beschwerdestellen Europa
Du solltest deine Ansprüche in dieser Reihenfolge geltend machen:
- Zuerst direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft
Nutze das Beschwerde- oder Entschädigungsformular auf deren Webseite. Verantwortlich ist grundsätzlich die Airline, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat – nicht unbedingt das Buchungsportal oder die Airline auf dem Ticket. - Bei Ablehnung oder keiner Antwort innerhalb von zwei Monaten
Wende dich an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle des Landes, in dem der Vorfall stattgefunden hat: - Beschwerdestellen aller europäischen Länder
- Bei einem Vorfall in der Schweiz: BAZL – Anzeige Fluggastrechte
- Bei einem grenzüberschreitenden Streitfall
Das Europäische Verbraucherzentrum bietet kostenlose Beratung und Unterstützung. - Falls weiterhin keine Zahlung erfolgt
Je nach Land kommen eine Schlichtungsstelle, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen oder ein Zivilgericht infrage. Eine Behörde wie das Schweizer BAZL kann die Airline kontrollieren und sanktionieren, erzwingt aber nicht in jedem Fall deine persönliche Auszahlung.
- Buchungsbestätigung und Bordkarte
- Flugnummer und Reisedatum
- tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit
- Begründung der Airline
- Quittungen für Essen, Hotel oder Ersatzbeförderung
- bisherigen Schriftverkehr
- Kontoangaben für eine Auszahlung
